Veranlagung von Rücklagen – kein Automatismus bei Zinsanpassungen

Die seit Mitte 2022 rasch gestiegenen Zinsen haben ein Thema in Erinnerung gerufen, das über viele Jahre völlig uninteressant war: Die Veranlagung von bestehenden Guthaben aus Rücklagen bei Gemeinden.

Heinz Hofstaetter
29. August 2023

Veranlagung von Rücklagen – kein Automatismus bei Zinsanpassungen

Die seit Mitte 2022 rasch gestiegenen Zinsen haben ein Thema in Erinnerung gerufen, das über viele Jahre völlig uninteressant war: Die Veranlagung von bestehenden Guthaben aus Rücklagen bei Gemeinden.

War es bis zu diesem Zeitpunkt teilweise sogar schon so, dass manche Banken „Verwahrentgelte“ von bis zu 0,50% jährlich für bei ihnen geparkte Guthaben verlangt haben, hat sich die Situation seither komplett gedreht. Nunmehr ist eine absolut attraktive Verzinsung für Beträge, die 6 Monate und länger nicht angegriffen werden, zu erzielen.

Dabei gibt es aber einen wesentlichen Unterschied zu Darlehensverträgen, deren Zinssätze durch Anpassungsklauseln „automatisch“ (in der Regel viertel- oder halbjährlich) an das aktuelle Marktzinsniveau angepasst werden. Dies ist bei Sichteinlagen (täglich verfügbare Gelder) und Termineinlagen (auf einen bestimmten Zeitraum gebundene Gelder) leider zumeist nicht der Fall. Hier wurden zwar in den letzten Monaten die Zinsen ebenfalls erhöht, aber mangels Automatismus bei weitem nicht so hoch, wie tatsächlich möglich wäre.

Es empfiehlt sich daher, zunächst die hoffentlich vorhandenen Guthaben und Rücklagen zu analysieren und danach eine aktive Veranlagungsstrategie zu wählen. Schon bei kleineren Guthaben ab € 400.000 kann hier eine Zinsertragssteigerung von € 10.000 jährlich brutto erreicht werden.

Die Vorgangsweise wäre dabei wie folgt:

  1. Ersterhebung und Analyse der bestehenden Guthaben (Höhe, seit wann bestehend…)

  2. Bewertung der Guthaben bezüglich

    • Dauer der Verfügbarkeit (Kapitalbindung)

    • Art der Rücklage

    • Bevorstehende Investitionen, Cash Flow Plan

  3. Auswahl der Banken

  4. Aufsetzen eines sehr einfachen Vergabeprozesses

  5. Umsetzung

Im Rahmen einer Folgeerhebung aktuell bestehender Guthabenszinsen – Wann war die letztmalige Anpassung bzw. Erhöhung? Danach ist bei der Bank, bei der die Guthaben liegen, bezüglich einer Anpassung der Zinsen anzufragen. Gleichzeitig sollten jedenfalls 2-3 weitere Institute hinsichtlich derer Guthabenszinsen befragt werden.

Daraus ergibt sich dann eine Veranlagungsstruktur, anhand der man dann die konkreten Umschichtungen vornehmen kann. Die faktische Abwicklung ist dabei relativ einfach und funktioniert größtenteils online.

Auch die Banken schätzen mittlerweile wieder diese Art der Refinanzierung. Lesen Sie in diesem Zusammenhang bitte auch unsere historischen Blogs zu den Themen Einlagensicherung / Portfoliogedanken.

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Autoren: Mag. Peter Asinger, Mag. Heinz Hofstaetter


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Über Heinz Hofstaetter

Heinz Hofstaetter ist seit 2016 Geschäftsführer der FRC-Finance & Risk Consult GmbH. Als Betriebswirt mit Abschluss an der Wirtschaftsuniversität Wien und als Bankkaufmann begann er seine berufliche Laufbahn bei KPMG in Frankfurt am Main in den Bereichen Industrie, Anlagenbau, Lebensmittel, Banken und Corporate Finance.

Es folgte der Einstieg in das Bank- und Kapitalmarktgeschäft bei der Bank Austria Investmentbank in Wien. Als langjähriger Prokurist und Vorstand der HYPO NOE im Bereich Finanzierung (Public Finance, Real Estate, Project Finance) mit einer Bilanzsumme von ca. 15 Mrd. und als Geschäftsführer von zwei Investmenthäusern in Österreich beschäftigte er sich intensiv mit den Themen Finanzierung und Kapitalmarktanlagen. Er war unter anderem verantwortlich für ein diversifiziertes Portfolio von Assets under Advisory von 6,5 Mrd. EUR in allen Vermögensklassen.

Darüber hinaus hat Herr Hofstaetter bis 2008 eine nachhaltige Verbriefungsplattform für langfristige Vermögenswerte aufgebaut. Das Setup einer Bewertungsplattform von 2009 bis 2015 für komplexe Finanzinstrumente in Frankfurt am Main rundet seine universelle Ausrichtung ab.