(Fix)Zins-Dilemma

Was Gemeindeverantwortliche jetzt beachten sollten...

Heinz Hofstaetter
25. März 2026

"Was passiert, wenn alle Städte/Gemeinden Zinsen fixieren wollen, aber die Banken die Fixzinssätze nicht "overnight" halten können/wollen.“

In unseren laufenden Finanzierungsausschreibungen und Beratungsprojekten mit Gemeinden sehen wir aktuell einen klaren Trend: Viele Kommunen wünschen sich eine fixe Verzinsung, um ihre Budgets besser planen zu können. Und sich auch vor den möglicherweise nun steigenden Geldmarktzinsen zu schützen.

Unter üblichen Marktbedingungen ist das organisatorisch gut handhabbar. Banken können Fixzinsangebote oftmals bis nach der Gemeinderatssitzung „overnight“ gültig halten. Der Gemeinderat beschließt dann auf Basis klar definierter Fixzinssätze, die auch am nächsten Tag noch gelten und im Vertrag verankert werden. So empfiehlt es auch die Gemeindeaufsicht.

Derzeit beobachten wir jedoch eine deutlich angespanntere Marktsituation. Die geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten führen dazu, dass Banken regulatorische Vorgaben – insbesondere aus dem Bankwesengesetz (BWG) – noch strenger in ihre Konditionsstellung einbeziehen. Das wirkt sich unmittelbar auf die Dauer der Zinsbindung bei Angeboten aus.

Für Gemeinden entstehen daraus vor allem protokollarische und prozessuale Herausforderungen. Fixzinsangebote sind weiterhin möglich, sie erfordern aber eine saubere Beschlusslogik:

  • Im Gemeinderatsbeschluss sollten Höchstgrenzen für den Zinssatz verankert werden.

  • Für den Fall, dass diese Grenzen bis zum nächsten Morgen überschritten werden (weil sich Fixzinsen ändern und somit erhöhen), sollte im selben Beschluss eine alternative Entscheidungsmöglichkeit (zB ein Zuschlag auf Basis einer variablen Verzinsung) vorgesehen sein.

So bleibt die Kommune trotz kurzfristiger Marktbewegungen entscheidungs- und handlungsfähig.

Wir von FRC – Finance & Risk Consult GmbH begleiten Städte und Gemeinden in ganz Österreich bei Finanzierungsausschreibungen, Zinsmanagement und Risikosteuerung. Unser Ziel ist es, dass Ihnen am Tag der Gemeinderatssitzung die bestmöglichen Angebote und durchdachten Alternativen vorliegen – inklusive klarer Spielregeln für unterschiedliche Marktszenarien.

Im Jahr 2025 haben wir übrigens ein Ausschreibungsvolumen von mehr als € 330.000.000 organisiert und das auch mit deutlich regionaler Komponente bei den Zuschlagsbanken.

Auszug aus dem Bankwesengesetz (BWG)

  1. Kreditinstitute müssen über angemessene Verfahren zur Erfassung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung aller bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken verfügen (insb. Organisations- und Risikomanagementpflichten rund um § 39 BWG). Diese Pflichten zielen darauf ab, unverhältnismäßige oder unkontrollierte Risiken zu verhindern.

  2. Das BWG definiert zahlreiche Risikokategorien, etwa das „Risiko einer übermäßigen Verschuldung“ und verpflichtet Banken, ihre Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen so einzuhalten, dass die Stabilität des Instituts nicht gefährdet wird. Verluste aus einzelnen Geschäften sind damit nicht verboten, dürfen aber die Solvenz und Risikotragfähigkeit nicht untergraben.

  3. Aufsicht und Gesetz sehen Frühinterventions- und Aufsichtsmaßnahmen vor, wenn sich Vermögens‑, Ertrags‑ oder Liquiditätslage einer Bank negativ entwickelt und dadurch die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gefährdet erscheint. Auch das ist eine Steuerung über Risikobegrenzung und Aufsicht.

Autor des FRC Blogbeitrags ist Harald Hintenberger im Bild rechts. Er leitet bei FRC das Kompetenzzentrum Darlehensausschreibungen.

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Mag. Heinz Hofstaetter, Werner Lehner

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Über Heinz Hofstaetter

Heinz Hofstaetter ist seit 2016 Geschäftsführer der FRC-Finance & Risk Consult GmbH. Als Betriebswirt mit Abschluss an der Wirtschaftsuniversität Wien und als Bankkaufmann begann er seine berufliche Laufbahn bei KPMG in Frankfurt am Main in den Bereichen Industrie, Anlagenbau, Lebensmittel, Banken und Corporate Finance.

Es folgte der Einstieg in das Bank- und Kapitalmarktgeschäft bei der Bank Austria Investmentbank in Wien. Als langjähriger Prokurist und Vorstand der HYPO NOE im Bereich Finanzierung (Public Finance, Real Estate, Project Finance) mit einer Bilanzsumme von ca. 15 Mrd. und als Geschäftsführer von zwei Investmenthäusern in Österreich beschäftigte er sich intensiv mit den Themen Finanzierung und Kapitalmarktanlagen. Er war unter anderem verantwortlich für ein diversifiziertes Portfolio von Assets under Advisory von 6,5 Mrd. EUR in allen Vermögensklassen.

Darüber hinaus hat Herr Hofstaetter bis 2008 eine nachhaltige Verbriefungsplattform für langfristige Vermögenswerte aufgebaut. Das Setup einer Bewertungsplattform von 2009 bis 2015 für komplexe Finanzinstrumente in Frankfurt am Main rundet seine universelle Ausrichtung ab.