Bundesfinanzierungsagentur vs Banken
Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) ist grundsätzlich für die Aufnahme von Schulden, für das Schuldenportfoliomanagement und für die Kassenverwaltung des Bundes zuständig. Sie handelt im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich und organisiert auch die „Bundesschätze“.
Exkurs Aufnahme von Schulden durch Gemeinden - Bei langen Laufzeiten organisieren wir als FRC für Gemeinden attraktivere Aufschläge auf die Referenzsätze als die Republik Österreich führ ihre Schulden erzielen kann. Ausgewählte Kunden von uns können sich mit einem Aufschlag ab 0,33% auf 30 Jahre refinanzieren. Das schafft die Republik nicht. Und warum ist das so? Weil die Märkte doch nicht effizient sind.
Heinz Hofstaetter, FRC Kommunale Kreditplattform
Faktum ist aber auch, dass sich Gemeinden nicht über die Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) direkt refinanzieren können. Das ist aus verschiedensten Gründen (Bonität, Abwicklung, …) nicht möglich und -wie man oben sieht- zumindest teilwiese auch gar nicht notwendig.
Spareinlagen österreichischer Gemeinden: Bundesschätze vs. Bankeinlagen
Gemeinden in Österreich stehen vor der Entscheidung, ihre finanziellen Rücklagen (soweit noch vorhanden) entweder direkt bei der Republik Österreich in Bundesschätze oder bei Banken in Form von Spareinlagen/Termingeldern zu veranlagen. Beide Alternativen bieten attraktive Merkmale, haben jedoch spezifische Vor- und Nachteile.
BUNDESSCHÄTZE DER REPUBLIK ÖSTERREICH IM VERGLEICH ZU BANKEINLAGEN
Zinsertrag: Oftmals niedrigere Zinserträge bei den "gebundenen" Bundesschätzen vergleichbar mit dem Festgeld/Termingeld bei den Banken, ==> Tagesgeld aber interessant und auch einfach handelbar durch die Gemeinden.
Kapitalertragsteuer: Erträge aus Bundesschätzen unterliegen dem KESt-Satz von 27,5% (da als Wertpapier eingestuft), bei Bankeinlagen liegt dieser bei nur 25%.
Sicherheit: Die Bundesschätze sind Direktveranlagungen beim Staat. Das eingesetzte Geld ist somit nicht von einer möglichen Bankeninsolvenz betroffen und genießt die volle (unlimitierte) Rückzahlungsgarantie der Republik Österreich. Es gibt keine Begrenzung wie bei der Einlagensicherung bei Banken, die nur bis € 100.000 reicht. Aber Achtung die Einlagensicherung gilt nicht für Gemeinden (jedoch für "Gemeindegesellschaften").
Die Republik verfügt über ein Rating von AA+. Keine österreichische Geschäftsbank besitzt aktuell ein AA-Rating von führenden internationalen Ratingagenturen wie Moody’s, S&P oder Fitch. Selbst die größten österreichischen Banken liegen mit ihren Ratings auf „A+“ oder darunter, also eine Stufe unterhalb von AA. Die besten Banken in Österreich verfügen über ein Rating von A+ bis BBB. Es gibt aber auch viele Banken, die über kein Rating verfügen.
Positive Effekte auf die Schuldenquote AT: Veranlagungen öffentlicher Einrichtungen in Bundesschätzen (darunter fallen auch Gemeinden) werden auf gesamtstaatlicher Ebene angerechnet und können so die österreichische Maastricht-Schuldenquote senken. Das könnte zu einer besseren Bonität des Staates und zu niedrigeren Zinsen führen.
Angebot: Durch Vielfalt und Vergleich der Banken können bessere Konditionen erzielt werden.
Spesen/ Gebühren: Verwaltung und Kontoführung der Bundesschätze erfolgen gebührenfrei durch die OeBFA. Bei Termingelder können je nach Bank mitunter Kontoführungsgebühren oder andere Spesen anfallen.
Die Anmeldung zu den Bundeschätzen erfolgt via ID Austria, gesetzliche Vorgaben (ua Gemeinderatsbeschluss) sind einzuhalten; das gilt aber auch für die Eröffnung eines Bankkontos.
Auf das bereits mehrfach erwähnte Portfolioprinzip wird verwiesen.
Hier geht es zu Bundeschatz.at für öffentliche Einheiten.
ÜBRIGENS: Wenn das Geld zukünftig nicht benötigt wird, macht aus wirtschaftlicher Sicht auch die Verwendung von Überschussliquidität zur Rückzahlung von Schulden viel Sinn. Dieser Zinssatz ist (fast) immer unschlagbar und obendrein befreit von der KESt.
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