Bundesvergaberecht vs. vergaberechtliche Vorgaben in den Kommunen

Unterliegen Finanzierungen von Städten und Gemeinden dem Bundesvergaberecht?

Unterliegen Finanzierungen von Städten und Gemeinden dem Bundesvergaberecht? Spätestens seit 2018 ist klar, dass die Finanzierungen von Städten und Gemeinden nicht dem Bundesvergabegesetz unterliegen. 

Die regionalen Gemeindeaufsichten der Bundesländer haben dazu aber trotzdem folgende Vorgaben.
 
👉 Es müssen mindestens 3 Bieter angefragt werden (ev. auch überregional).
👉 Der Vergabeprozess muss transparent sein.
👉 Die Vergabe hat an den Bestbieter (in Ausnahmefällen auch an den Billigstbieter) zu erfolgen.
 
Hier bitte auch ein Link zum Österreichischen Gemeindebund und zum Vergaberecht. Die Ausnahme zu den Finanzierungen finden Sie im Bundesvergabegesetz 2018, § 9 (1) Z 15. 

FRC Kommunale Kreditplattform organisiert die Neukreditaufnahmen der Städte und Gemeinden.

Mit der Ausschreibungsplattform FRC Digital bietet die FRC - Finance & Risk Consult GmbH ihren (potentiellen) Kund:innen die Möglichkeit, den Prozessschritt „Eckdatenerfassung“ in Echtzeit mitzugestalten.

Damit soll eine Umgebung für die effiziente Zusammenarbeit zwischen FRC und Gemeinden geschaffen werden, welche sich durch einen personalisierten Digitalisierungsprozess auszeichnet.

Die FRC-Plattform ist für alle offen und es können sich alle Gemeinden in Österreich via ID Austria (Handy-Signatur) anmelden und Ausschreibungen vorbereiten. Dies unabhängig davon, ob die Gemeinde Kunde oder kein Kunde der FRC ist. Lesen Sie hier mehr darüber.


Kennen Sie schon unseren modularen Produktbaukasten bei kommunalen Finanzierungen ?

Ausschreibungsservice [Modul AS]

Kommunen müssen laufend investieren und Kommunalfinanzierungen bleiben im Fokus der Banken. Unser laufendes Ausschreibungsservice für Neufinanzierungen und Umschuldungen ist bekannt. Der Kanal ist neu. Die FRC-Kreditplattform ist für alle Kommunen zugänglich. Hier hat jede Kommune die Möglichkeit, ihre Ausschreibungen zu organisieren, ohne auf unsere Beratungsleistungen zu verzichten.

Portfoliomanagement [Modul PM]

In der Folge betreuen wir auch gerne Ihre bestehenden Kommunalfinanzierungen. Ein laufendes Finanzierungscontrolling für die bestehenden Finanzierungen ist die Basis für ein effizientes Finanzierungsportfolio.


FRC ist der wesentliche und nachhaltige Dienstleister in Österreich zum Thema kommunale Finanzierungen und verfügt über maßgeschneiderte Angebote und Analysetools. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der laufenden Betreuung des bestehenden Finanzierungsportfolios (Modul Portfoliomanagement) bis zur Neuausschreibung (Modul Ausschreibungsservice). Ein umfangreiches Berichtswesen rundet unser Service ab. Damit erfüllen unsere Kunden stets Ihre externen Vorgaben hinsichtlich interner Kontrollen und gesetzlicher Regelungen.

Eine maßgeschneiderte Unterstützung („Financial Engineering“) kann die Effizienz bei den Gemeindefinanzen deutlich erhöhen. Umgelegt auf alle Gemeinden in Österreich sprechen wir hier von Einsparungen in der Höhe von einigen hundert Millionen Euro. Durch die Zusammenfassung größerer Volumina bzw. durch unsere hohe Marktdurchdringung entsteht der FRC Pooling-Effekt.

ANFRAGE

FRC | KOMMUNAL | DIGITAL

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Bundesvergaberecht vs. vergaberechtliche Vorgaben in den Kommunen.

Unterliegen Finanzierungen von Städten und Gemeinden dem Bundesvergaberecht? Spätestens seit 2018 ist klar, dass die Finanzierungen von Städten und Gemeinden nicht dem Bundesvergabegesetz unterliegen.

Gemeindefinanzen  -  viel Administration oder echter Durchblick und Vorausblick?

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UNSERE LEISTUNGEN

Ihre Finanzierung ist unsere Aufgabe!

„Podcast FRC ON AIR

In regelmäßigen Folgen informieren wir, worauf es bei der Optimierung des Finanzierungsportfolios und bei der Digitalisierung des Gemeinde-haushalts ankommt und wie wir Sie als ausgelagerte Finanzabteilung und Sparring-Partner dabei entscheidend unterstützen. Nebenan finden Sie die jeweils aktuellste Folge zum Reinhören.