Spareinlagen österreichischer Gemeinden: Bundesschätze vs. Bankeinlagen
Gemeinden in Österreich stehen vor der Entscheidung, ihre finanziellen Rücklagen (soweit noch vorhanden) entweder direkt bei der Republik Österreich in Bundesschätze oder bei Banken in Form von Spareinlagen/Termingeldern zu veranlagen. Beide Alternativen bieten attraktive Merkmale, haben jedoch spezifische Vor- und Nachteile.
Bundesschätze der Republik Österreich im Vergleich zu Bankeinlagen
Zinsertrag: Oftmals niedrigere Zinserträge bei den Bundesschätzen.
Kapitalertragsteuer: Erträge aus Bundesschätzen unterliegen dem KESt-Satz von 27,5%, bei Bankeinlagen liegt dieser bei nur 25%.
Sicherheit: Die Bundesschätze sind Direktveranlagungen beim Staat. Das eingesetzte Geld ist somit nicht von einer möglichen Bankeninsolvenz betroffen und genießt die volle (unlimitierte) Rückzahlungsgarantie der Republik Österreich. Es gibt keine Begrenzung wie bei der Einlagensicherung bei Banken, die nur bis € 100.000 reicht. Aber Achtung die Einlagensicherung gilt nicht für Gemeinden (jedoch für "Gemeindegesellschaften").
Die Republik verfügt ein Rating von AA+. Die besten Banken in Österreich verfügen über ein Rating von A+ bis BBB. Es gibt aber auch Banken, die über kein Rating verfügen.
Positive Effekte auf die Schuldenquote AT: Veranlagungen öffentlicher Einrichtungen in Bundesschätzen (darunter fallen auch Gemeinden) werden auf gesamtstaatlicher Ebene angerechnet und können so die österreichische Maastricht-Schuldenquote senken. Das könnte zu einer besseren Bonität des Staates und zu niedrigeren Zinsen führen. Leider profitiert hier direkt nur die Republik Österreich und nicht die Gemeinden, da sich Gemeinden bekanntlich nicht über die OeBFA direkt finanzieren können.
Angebot: Durch Vielfalt und Vergleich der Banken können bessere Konditionen erzielt werden.
Spesen/ Gebühren: Verwaltung und Kontoführung der Bundesschätze erfolgen gebührenfrei durch die OeBFA. Bei Termingelder können je nach Bank mitunter Kontoführungsgebühren oder andere Spesen anfallen.
Die Anmeldung zu den Bundeschätzen erfolgt via ID Austria, gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten; das gilt aber auch für die Eröffnung eines Bankkontos.
Auf das bereits mehrfach erwähnte Portfolioprinzip wird verwiesen.
ÜBRIGENS: Wenn das Geld zukünftig nicht benötigt wird, macht aus wirtschaftlicher Sicht auch die Verwendung von Überschussliquidität zur Rückzahlung von Schulden viel Sinn.
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