"Was passiert, wenn alle Städte/Gemeinden Zinsen fixieren wollen, aber die Banken die Fixzinssätze nicht "overnight" halten können/wollen.“
In unseren laufenden Finanzierungsausschreibungen und Beratungsprojekten mit Gemeinden sehen wir aktuell einen klaren Trend: Viele Kommunen wünschen sich eine fixe Verzinsung, um ihre Budgets besser planen zu können. Und sich auch vor den möglicherweise nun steigenden Geldmarktzinsen zu schützen.
Stichwort Zinsänderungsrisiko - Mitte 2022 bis 2024 sind die Geldmarktzinsen von negativen Werten auf über 4% gestiegen - wiederholt sich die Geschichte schneller als wir glauben (Ukraine 2022 => Naher Osten 2026).
Unter üblichen Marktbedingungen ist das organisatorisch gut handhabbar. Banken können Fixzinsangebote oftmals bis nach der Gemeinderatssitzung „overnight“ gültig halten. Der Gemeinderat beschließt dann auf Basis eines klar definierten Fixzinssatzes, der auch am nächsten Tag noch gilt und dessen absolute Höhe als Fixzinssatz auch im Vertrag verankert wird. So empfiehlt es auch die Gemeindeaufsicht. ABER ACHTUNG: Es gibt auch Banken, die einen Fixzinssatz anbieten, der jedoch erst nach der Gemeinderatssitzung, nämlich bei Zuzählung, fixiert wird. Da kennt der Gemeinderat zum Beschlusszeitpunkt den Zinssatz nicht, zum Missfallen der Gemeindeaufsicht.
Derzeit beobachten wir jedoch eine deutlich angespanntere Marktsituation. Die geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten führen dazu, dass Banken regulatorische Vorgaben – insbesondere aus dem Bankwesengesetz (BWG) – noch strenger in ihre Konditionsstellung einbeziehen. Das wirkt sich unmittelbar auf die Dauer der Zinsbindung bei Angeboten aus.
Für Gemeinden entstehen daraus vor allem protokollarische und prozessuale Herausforderungen. Zuschläge für Fixzinsangebote sind weiterhin möglich, sie erfordern aber eine saubere Beschlusslogik:
Im Gemeinderatsbeschluss sollten Höchstgrenzen für den Fixzinssatz verankert werden.
Für den Fall, dass diese Grenzen bis zum nächsten Morgen überschritten werden (weil sich Fixzinsen ändern und somit erhöhen), sollte im selben Beschluss eine alternative Entscheidungsmöglichkeit (zB ein Zuschlag auf Basis einer variablen Verzinsung) vorgesehen sein.
Sonst droht eine Wiederholung des Zuschlags und es kommt zu deutlichen Verzögerungen.
So bleibt die Kommune trotz kurzfristiger Marktbewegungen entscheidungs- und handlungsfähig.
Wir von FRC – Finance & Risk Consult GmbH begleiten Städte und Gemeinden in ganz Österreich bei Finanzierungsausschreibungen, Zinsmanagement und Risikosteuerung. Unser Ziel ist es, dass Ihnen am Tag der Gemeinderatssitzung die bestmöglichen Angebote und durchdachten Alternativen vorliegen – inklusive klarer Spielregeln für unterschiedliche Marktszenarien.
ÜBRIGENS: Im Jahr 2025 haben wir ein Ausschreibungsvolumen von mehr als € 330.000.000 organisiert und das mit deutlich regionaler Komponente bei den Zuschlagsbanken.
FRC - Finance & Risk Consult GmbH
Mag. Heinz Hofstaetter, Werner Lehner
+43 5 1722 200
support@frc.at
www.frc.at