Mit Oktober 2015 ist die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV) in Kraft getreten. Diese bringt die Einführung eines neuen Haushaltsrechtes und erfordert auch eine Vermögensrechnung für alle österreichischen Gemeinden ab den Jahren 2019/2020.
Was ist zu bewerten?
Die Wertermittlung zielt dabei sowohl auf die Erfassung von Vermögen als auch auf die Erfassung der Schulden einer Gemeinde ab. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Positionen im Rechnungsabschluss, die es auch zu bewerten gilt.
Vermögen:
- Immaterielle Vermögenswerte wie z.B. erworbene Lizenzen
- Sachanlagen wie z.B. Grundstücke, Infrastruktur, Gebäude, Wasser- und Kanalisationsbauten, Sonderanlagen, technische Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen, Kulturgüter, Anzahlungen, Anlagen in Bau
- Finanzinstrumente inkl. Derivate
- Beteiligungen, Forderungen, Vorräte, Liquide Mittel
Schulden:
- Langfristige Verbindlichkeiten (Finanzschulden, Leasingverpflichtungen, Rückstellungen)
- Kurzfristige Verbindlichkeiten (Finanzschulden, Verbindlichkeiten, Rückstellungen)
Wie ist zu bewerten und wie komme ich zu einer Erstbewertung?
Die Gemeinden sind verpflichtet, Vermögenswerte zu erfassen. Die genauen Regeln und Modelle dafür sind aktuell noch nicht final festgeschrieben. Aus diesem Grund wird man sich sehr nahe an erprobte Vorgangsweisen im Bereich privatrechtlich organisierter Unternehmen und Industrien anlehnen. In der Regel existiert der Grundsatz der Einzelbewertung aller Vermögenswerte, wobei in Ausnahmefällen auch Festwertverfahren herangezogen werden können.
Bei der Ermittlung der Wertansätze spielen dabei folgende Begriffe eine Rolle:
- Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
- Abschreibungen (planmäßige / ausserplanmässige)
- Barwert
- Beizulegender Zeitwert
Interne vs. externe Bewertung…
Die Wertermittlung selbst kann einerseits durch (1) interne Stellen oder (2) externe Stellen durchgeführt werden. Als Ergebnis sind in jedem Fall Wertgutachten anzufertigen, die nach entsprechenden Kriterien zu erstellen sind.
Eine interne Bewertung setzt in der Gemeinde funktionale und organisatorische Maßnahmen voraus und kann auch zu Haftungsthemen führen. Eine externe Bewertung setzt die Erfüllung wesentlicher Kriterien durch den externen Bewerter voraus.
- Ausschluß von Interessenskonflikten
- Vorhandensein von beruflichen Garantien und Regulatorien
- Qualifikation wie z.B. ausreichende Ressourcen, adäquate Verfahren, adäquates Wissen, ausreichende Erfahrung, etc…
In der Praxis findet man bei Gemeinden im Wesentlichen die Werttreiber im Bereich der Sachanlagen sowie in den langfristigen Verbindlichkeiten. Die objektivierte Wertermittlung kann somit aus unserer Sicht bei den wesentlichen Vermögenswerten und Schulden nur von einem externen Bewerter durchgeführt werden. Dafür bieten sich in erster Linie Sachverständige im Bereich Immobilienwesen und der Finanzindustrie an.
Als FRC-Finance & Risk Consult GmbH sind wir in der Lage und befähigt, Ihre Finanzinstrumente (Vermögen und Schulden) nach langjährig erprobten Verfahren zu bewerten. Eine fachmännische Bewertung von Finanzinstrumenten hat in der Regel auch intensive Auswirkungen auf die Bewertung des Gesamtvermögens und somit auch auf die Kreditwürdigkeit sowie das Rating Ihrer Gemeinde.
Haben wir Ihr Interesse bereits in dieser frühen Phase geweckt? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch unter
support@frc-consult.com.