Wann und wie lege ich meinen Fixzinssatz fest?

Stimmen Sie sich bei der Präferenz zu einem Fixzinssatz eng mit uns ab. Wir haben unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Gemeinden.

Heinz Hofstaetter
11. Juli 2023

Bei Neuausschreibungen von Finanzierungen ist stets eine Frage, ob die neue Finanzierung variabel oder fix verzinst werden soll. Im Gegensatz zu einer variablen EURIBOR -Bindung ist die Festlegung des Fixzinssatzes eine durchaus komplexe Aufgabe - für die Gemeinde und die Bank!

Etwaige in den Angeboten ausgewiesene Fixzinssätze sind in der Regel keine absoluten Fixzinssätze, sondern werden von den Banken als Tagesindikation angeboten. Sie setzen sich aus dem Indikationswert eines laufzeitgewichteten SWAP-Satzes (Definition siehe unten) und einem Aufschlag zusammen. Voraussetzung für die Fixierung eines Fixzinssatzes sind u.a. zumindest die Budgetierung der Projekte, die ausreichende Finanzplanung/Projektierung und die Beantragung bzw. Genehmigung einer relevanten Förderung.

Gerade in volatilen Zeiten ist hier eine unterstützte Lösung unabdinglich. Ansonsten kann es passieren, dass der Gemeinderat einen Fixzinssatz beschließt, ohne die exakte Höhe zu kennen, eigentlich ein NO-GO! Gerade jetzt bei steigenden Zinsen gibt es leider immer wieder böse Überraschungen. Hinweis: Mit einer Fixverzinsung wird die Planungssicherheit erhöht und das Zinsänderungsrisiko eliminiert, jedoch entfällt in der Regel die Flexibilität hinsichtlich Laufzeiten, Rückzahlungen und Sondertilgungen.

Was den Zeitpunkt der Festlegung des Fixzinssatzes anbelangt, findet man große Unterschiede zwischen dem Wunsch der Gemeinde und der Vorgangsweise der Bank. Möchte die Gemeinde oftmals den Fixzinssatz bereits beim Angebot festgelegt wissen, so hätte die Bank diesen Schritt erst am liebsten bei der Zuzählung der Finanzierung (oder der Finanzierungstranche).

==> Empfehlung der FRC: Stimmen Sie sich bei der Präferenz zu einem Fixzinssatz eng mit uns ab. Wir haben unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Gemeinden, die auch von der Gemeindeaufsicht goutiert werden.

Der SWAP-Satz definiert, welchen fixen Zinssatz ausgewählte Banken für bestimmte Laufzeiten von 1 bis 30 Jahren, untereinander bereit sind zu bezahlen.


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Ausschreibungsservice [Modul AS]

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Über Heinz Hofstaetter

Heinz Hofstaetter ist seit 2016 Geschäftsführer der FRC-Finance & Risk Consult GmbH. Als Betriebswirt mit Abschluss an der Wirtschaftsuniversität Wien und als Bankkaufmann begann er seine berufliche Laufbahn bei KPMG in Frankfurt am Main in den Bereichen Industrie, Anlagenbau, Lebensmittel, Banken und Corporate Finance.

Es folgte der Einstieg in das Bank- und Kapitalmarktgeschäft bei der Bank Austria Investmentbank in Wien. Als langjähriger Prokurist und Vorstand der HYPO NOE im Bereich Finanzierung (Public Finance, Real Estate, Project Finance) mit einer Bilanzsumme von ca. 15 Mrd. und als Geschäftsführer von zwei Investmenthäusern in Österreich beschäftigte er sich intensiv mit den Themen Finanzierung und Kapitalmarktanlagen. Er war unter anderem verantwortlich für ein diversifiziertes Portfolio von Assets under Advisory von 6,5 Mrd. EUR in allen Vermögensklassen.

Darüber hinaus hat Herr Hofstaetter bis 2008 eine nachhaltige Verbriefungsplattform für langfristige Vermögenswerte aufgebaut. Das Setup einer Bewertungsplattform von 2009 bis 2015 für komplexe Finanzinstrumente in Frankfurt am Main rundet seine universelle Ausrichtung ab.