Gremialvorbehalt - was ist das überhaupt?

Warum kommt es überhaupt zu Ablehnungen einer Bank nach einem Gemeinderatsbeschluss?

Heinz Hofstaetter
23. Oktober 2025

Warum kommt es überhaupt zu Ablehnungen einer Finanzierung einer Bank nach einem Gemeinderatsbeschluss?

Das Inhaltsverzeichnis umfasst folgende Punkte:

  1. Warum kommt es zu Ablehnungen?

  2. Folgen für die Gemeinde

  3. Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung

  4. Strategischer Ausblick für FRC

Details

Trotz eines scheinbar verbindlichen Angebots mit attraktiven Konditionen behalten sich Banken in der Regel einen Gremialvorbehalt vor. Das bedeutet:

  • Formale Prüfung durch Kreditrisikomanagement: Die Bank analysiert nochmals detailliert die Bonität der Gemeinde, das Projekt, rechtliche Rahmenbedingungen und Sicherheiten.

  • Gremiale Entscheidung: Der finale Kreditentscheid liegt oft beim Vorstand oder Aufsichtsrat – insbesondere bei größeren Volumina oder komplexen Projekten.

Ablehnungsgründe können sein:

  • Verschlechterung der Haushaltslage seit Angebotslegung

  • Unklare oder unvollständige Projektunterlagen

  • Rechtliche Unsicherheiten (z. B. fehlende Genehmigungen, unklare Zuständigkeiten)

  • Veränderte Marktbedingungen (z. B. Zinsanstieg, Liquiditätsengpässe bei der Bank)

  • Interne strategische Entscheidungen der Bank (z. B. Rückzug aus dem Kommunalgeschäft)


Folgen für die Gemeinde

Die Auswirkungen sind weitreichend:

  1. Projektverzögerung oder -stopp

  2. Verlust von Förderungen

  3. Haushaltsrechtliche Konsequenzen

  4. Reputationsschäden

  5. Vertrauensverlust bei Bürger/innen und politischen Gremien


Prävention und Risikominimierung – Handlungsempfehlungen

Hier einige zusätzliche konkrete Maßnahmen, die wir unseren  Gemeinden empfehlen können:

1. Verbindlichere Angebote einholen

  • Verzicht auf Gremialvorbehalt: In Ausschreibungen kann explizit gefordert werden, dass Angebote ohne Gremialvorbehalt abzugeben sind – auch wenn das nicht immer durchsetzbar ist und aktuell die Anzahl der Angebote deutlich reduziert.

  • Verkürzte Bindefristen: Um das Risiko von Marktveränderungen zu minimieren.

2. Zweistufige Ausschreibungen

  • Phase 1: Unverbindliche Interessenbekundung mit indikativem Angebot.

  • Phase 2: Nach Gemeinderatsbeschluss sofortige Finalisierung mit ausgewählter Bank.

3. Finanzierungsvorbehalt im Gemeinderatsbeschluss

  • Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Kreditvergabe gefasst. Das schafft rechtliche Flexibilität.

4. Kommunikation mit der Gemeindeaufsicht

  • Frühzeitige Einbindung kann helfen, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden und die Genehmigungsfähigkeit sicherzustellen.

5. Standardisierte Unterlagen & Projektprüfung

  • FRC könnte in einer für Banken kostenwirksamen Ausbaustufe ein „Finanzierungs-Datenblatt“ entwickeln, das alle relevanten Informationen für Banken standardisiert aufbereitet – inklusive Haushaltskennzahlen, Projektbeschreibung, Förderstatus, etc...


Strategischer Ausblick für FRC

Die Rolle als Marktplatz und Qualitätssicherer ist hier besonders wertvoll. FRC kann

  • Transparenz schaffen, welche Banken regelmäßig Gremialvorbehalte ziehen oder Angebote zurückziehen.

  • Best Practices dokumentieren und verbreiten.

  • Frühwarnsysteme entwickeln, z. B. bei Haushaltsrisiken oder Projektverzögerungen.

  • Kommunale Entscheidungsträger schulen, wie sie Finanzierungsprozesse resilienter gestalten.

Autor: Harald Hintenberger


FRC - Finance & Risk Consult GmbH      

Mag. Heinz Hofstaetter, Werner Lehner

T +43 5 1722 101

M heinz.hofstaetter@frc.at                

W www.frc.at             


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Über Heinz Hofstaetter

Heinz Hofstaetter ist seit 2016 Geschäftsführer der FRC-Finance & Risk Consult GmbH. Als Betriebswirt mit Abschluss an der Wirtschaftsuniversität Wien und als Bankkaufmann begann er seine berufliche Laufbahn bei KPMG in Frankfurt am Main in den Bereichen Industrie, Anlagenbau, Lebensmittel, Banken und Corporate Finance.

Es folgte der Einstieg in das Bank- und Kapitalmarktgeschäft bei der Bank Austria Investmentbank in Wien. Als langjähriger Prokurist und Vorstand der HYPO NOE im Bereich Finanzierung (Public Finance, Real Estate, Project Finance) mit einer Bilanzsumme von ca. 15 Mrd. und als Geschäftsführer von zwei Investmenthäusern in Österreich beschäftigte er sich intensiv mit den Themen Finanzierung und Kapitalmarktanlagen. Er war unter anderem verantwortlich für ein diversifiziertes Portfolio von Assets under Advisory von 6,5 Mrd. EUR in allen Vermögensklassen.

Darüber hinaus hat Herr Hofstaetter bis 2008 eine nachhaltige Verbriefungsplattform für langfristige Vermögenswerte aufgebaut. Das Setup einer Bewertungsplattform von 2009 bis 2015 für komplexe Finanzinstrumente in Frankfurt am Main rundet seine universelle Ausrichtung ab.