Update Negativzinsen für Gemeinden und Unternehmen

Heinz Hofstaetter
20. Februar 2018
Im Herbst 2017 haben wir an der Stelle erstmals zum Thema „Negativzinsen“ infomriert. Aus gegebenem Anlass möchten wir Ihnen Folgendes berichten: Mittlerweile wurden für zahlreiche Unternehmen, Gemeinden und Städte die Banken aufgefordert, die Negativzinsen den Kreditkonten gut zu buchen und auch die zukünftigen Zinsabschlüsse unter Berücksichtigung der korrekten Weitergabe der Negativzinsen vorzunehmen. Im Eindruck von bereits anhängigen bzw. drohenden weiteren Gerichtsverfahren haben sich Banken auch bereiterklärt, in außergerichtliche Verhandlungen einzutreten und stehen schon konkrete Lösungsvorschläge im Raum. Bei Fremdwährungskrediten haben die entsprechenden Indikatoren (Libor) für die Zinsabschlüsse beginnend mit März 2015 negative Werte erreicht. Deshalb steht schon jetzt eine Verjährung von Teilansprüchen im Raum, sofern nicht Verhandlungen aufgenommen und die Bank einen Verjährungsverzicht abgibt. Die Verjährung beträgt nämlich grundsätzlich 3 Jahre. Im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung werden die Banken daher auch aufgefordert, zunächst Verjährungsverzichte hinsichtlich der Ansprüche abzugeben, damit ausreichend Zeit besteht, Lösungen zu verhandeln. Auch vom österreichischen Städtebund wird diese Vorgangsweise unterstützt. Es ist daher insofern nunmehr rasches Handeln geboten. Um die Banken zu Gesprächen einzuladen und damit verbunden Verjährungsverzichte abzugeben, ist es noch nicht unbedingt notwendig, die genaue Forderung hinsichtlich der Rückforderung der Zinsen auszurechnen. Dieser Schritt kann später nachgeholt werden. Die Aufforderung an die Bank mittels Anwaltsschreiben, die Zinsverrechnung korrekt vorzunehmen, kann vorerst auch abstrakt formuliert werden. Ist dieser erste Schritt einmal gesetzt, kann der Gemeinde jedenfalls kein Vorwurf aus einer Untätigkeit gemacht werden. Der Städtebund hat in einer Aussendung darauf hingewiesen, dass bei Untätigkeit auch eine Debatte über die Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes (Untreue) diskutiert werden könnte. Falls Sie Interesse haben, dass wir Ihre Gemeinde im Zusammenhang mit der Interessenwahrung zu korrekten Kreditvorschreibungen unterstützen, ersuchen wir um Rückmeldung unter support@frc-consult.com.
Über Heinz Hofstaetter

Heinz Hofstaetter ist seit 2016 Geschäftsführer der FRC-Finance & Risk Consult GmbH. Als Betriebswirt mit Abschluss an der Wirtschaftsuniversität Wien und als Bankkaufmann begann er seine berufliche Laufbahn bei KPMG in Frankfurt am Main in den Bereichen Industrie, Anlagenbau, Lebensmittel, Banken und Corporate Finance.

Es folgte der Einstieg in das Bank- und Kapitalmarktgeschäft bei der Bank Austria Investmentbank in Wien. Als langjähriger Prokurist und Vorstand der HYPO NOE im Bereich Finanzierung (Public Finance, Real Estate, Project Finance) mit einer Bilanzsumme von ca. 15 Mrd. und als Geschäftsführer von zwei Investmenthäusern in Österreich beschäftigte er sich intensiv mit den Themen Finanzierung und Kapitalmarktanlagen. Er war unter anderem verantwortlich für ein diversifiziertes Portfolio von Assets under Advisory von 6,5 Mrd. EUR in allen Vermögensklassen.

Darüber hinaus hat Herr Hofstaetter bis 2008 eine nachhaltige Verbriefungsplattform für langfristige Vermögenswerte aufgebaut. Das Setup einer Bewertungsplattform von 2009 bis 2015 für komplexe Finanzinstrumente in Frankfurt am Main rundet seine universelle Ausrichtung ab.