Kommunale Finanzen, lohnt sich die Vermeidung von Verwahrgebühren?

Heinz Hofstaetter
29. April 2021

Bei der Mehrzahl der Städte und Gemeinden stehen weiterhin Finanzierungsthemen an erster Stelle. Viele haben jedoch in den Monaten der Krise versucht, ausreichend bare Mittel zu bunkern bzw. diese zu halten. Für einige Kommunen führt gerade das nun zu Problemen. Aktuell stellt sich daher nicht mehr die Frage „ob“, sondern nur mehr „ab wann“, die Rede ist von „Verwahrgebühren“ bei Einlagen. Mit einem externen Finanzierungscontrolling inkl. Ausschreibungsservice kann auch das abgearbeitet werden. Lohnt sich die Vermeidung?

Banken müssen in bestimmten Fällen für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) „Strafzinsen“ von grundsätzlich 0,5% zahlen (direkt oder indirekt). Aus diesem Grund gehen immer mehr Banken dazu über, bei Einlagen von Gemeinden ab einem bestimmten Volumen eine Gebühr zu verlangen. Man spricht dabei von „Verwahrgebühren“ oder „Negativzinsen bei Einlagen“. Diese Gebühr tritt immer öfter bei täglich fälligen Einlagen auf. Bei einer Bindung von z.B. 12 Monaten oder länger kann die Bank eventuell die Strafzinsen an die EZB verhindern und von einer Verrechnung Abstand nehmen. Die niedrigste Grenze, ab der bei Gemeinden Gebühren verrechnet werden, liegt laut meinen Erfahrungen bei EUR 100.000. Manche Banken haben diese auf EUR 300.000 bis 500.000 erhöht; andere sind (noch) flexibel.

Erwähnenswert ist, dass bei Privatkunden diese Gebühr in Österreich bei Spareinlagen (nicht auf Girokonten) durch ein oberstgerichtliches Urteil aktuell ausgeschlossen ist. Gemeinden werden aber als Nichtkonsumenten, so wie Unternehmen behandelt. Und hier ist die rechtliche Ausgangssituation wie oft im Finanzbereich wahrscheinlich wieder einmal nicht eindeutig geregelt. Abgeleitet wird diese Gebühr u.a. über die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Viele Banken geben diese Strafzinsen bis zur Höhe von 0,5% weiter. Grundsätzlich steht dies im Zusammenhang mit der eigenen Liquiditätssituation. Zusätzlich ist auch der Umfang und die Qualität der Kundenbeziehung ausschlaggebend, ob die Gebühr verrechnet wird oder nicht. Bei einem Volumen von z.B. EUR 2 Mio. kann diese Gebühr somit bis zu EUR 10.000 pro Jahr betragen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass in der Zukunft eine noch höhere Gebühr verrechnet werden wird.

Es ergeben sich nun unterschiedliche Handlungsoptionen. Diese reichen von einer rechtlichen Prüfung, über Verhandlungen, Bankwechsel bzw. Alternativveranlagungen oder auch Alternativverwahrung über Splitting bis hin zu Lösungen im Rahmen eines aktiven Liquiditätsmanagements. Darüber hinaus kann die (erstmalige) Forderung von Verwahrgebühren zum Anlass genommen werden, das bestehende Kreditportfolio hinsichtlich Optimierungen bzw. dahin gehend zu untersuchen, ob es nicht noch teure, ältere Kredite mit einer höheren variablen Verzinsung (z.B. > 1 %) gibt. Diese könnten eventuell vorzeitig zurückgezahlt werden. Damit verringert oder vermeidet man die Verwahrentgelte und eliminiert teure Altkredite. Natürlich gibt es dafür auch professionelle, externe Unterstützung.

Auf alle Fälle sollten bei Einlagen von Kommunen stets Risiko-, Ertragsüberlegungen im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund kann es im Rahmen einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Gemeinden und Banken auch eine Strategie sein, diese Gebühr (teilweise) in Kauf zu nehmen und insgesamt die Kostenrelationen über alle Leistungen bei der (Haus)Bank auf den Prüfstand zu stellen. Dabei handelt es sich zumindest um Kreditzinsen (inklusive Kassenkredite), Verwahrentgelte und Kosten des Zahlungsverkehrs.

Wir unterstützen Sie dabei gerne. Kontaktieren Sie uns unter support@frc-consult.com.


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Über Heinz Hofstaetter

Heinz Hofstaetter ist seit 2016 Geschäftsführer der FRC-Finance & Risk Consult GmbH. Als Betriebswirt mit Abschluss an der Wirtschaftsuniversität Wien und als Bankkaufmann begann er seine berufliche Laufbahn bei KPMG in Frankfurt am Main in den Bereichen Industrie, Anlagenbau, Lebensmittel, Banken und Corporate Finance.

Es folgte der Einstieg in das Bank- und Kapitalmarktgeschäft bei der Bank Austria Investmentbank in Wien. Als langjähriger Prokurist und Vorstand der HYPO NOE im Bereich Finanzierung (Public Finance, Real Estate, Project Finance) mit einer Bilanzsumme von ca. 15 Mrd. und als Geschäftsführer von zwei Investmenthäusern in Österreich beschäftigte er sich intensiv mit den Themen Finanzierung und Kapitalmarktanlagen. Er war unter anderem verantwortlich für ein diversifiziertes Portfolio von Assets under Advisory von 6,5 Mrd. EUR in allen Vermögensklassen.

Darüber hinaus hat Herr Hofstaetter bis 2008 eine nachhaltige Verbriefungsplattform für langfristige Vermögenswerte aufgebaut. Das Setup einer Bewertungsplattform von 2009 bis 2015 für komplexe Finanzinstrumente in Frankfurt am Main rundet seine universelle Ausrichtung ab.