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Die Zinsindikatoren für variabel verzinste Finanzierungen haben in der Regel beginnend mit März 2015 negative Werte erreicht. Diese für Gemeinden und Unternehmen grundsätzlich günstige Situation wird leider dadurch getrübt, dass die Vorteile der niedrigen bzw. negativen Zinsen (nachfolgend „Negativzinsen“) vielfach nicht an die Gemeinden weitergegeben werden.
Erste Urteile liegen vor…
In diesem Zusammenhang wurden bereits einige Klagen gegen Banken eingebracht. In den erstinstanzlichen Urteilen wurde zuletzt regelmäßig zugunsten der Kreditnehmer entschieden. In der Praxis trifft man jedoch auf sehr unterschiedliche rechtliche Ausgangssituationen, die es im individuellen Fall zu berücksichtigen gilt. Es ist daher davon auszugehen, dass die vorliegenden Urteile derzeit keine Klarheit zur rechtlichen Gesamtsituation schaffen werden und auch nicht können. Den betroffenen Kreditnehmern wird somit ein individuelles Einschreiten letztendlich nicht erspart bleiben, sodass sowohl die Kreditnehmer als auch die Banken weiterhin Lösungen im Vergleichswege anstreben.
Vergleichslösungen durch Einbeziehung von sachverständigen Experten…
Zur Thematik Negativzinsen wurden von uns bislang bereits eine Vielzahl an individuellen Vergleichen im Verhandlungsweg begleitet und abgeschlossen. Die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Vergleiche kommen dabei nicht zuletzt aufgrund der "Einbeziehung des Zukunftswertes in die Schadensbetrachtung“ weit über den „historischen Schäden“ zu liegen (beim historischen Schaden handelt es sich um jenen Betrag, den die Bank seit Erreichen der negativen Werte der Zinsindikatoren bisher zu viel verrechnet hat).
Ermöglicht wird dies durch eine finanzmathematisch korrekte Bewertung des von der Bank eingezogenen „Zinsfloors“. Damit lässt sich ausmessen, welchen Wert der von der Bank beanspruchte Zinsfloor eigentlich hat. Dieser zukunftsbezogene Wert ist regelmäßig erstaunlich hoch. Die erzielten Vergleichslösungen liegen damit deutlich über dem historischen Schaden.
…führen zu attraktiven Lösungen
Neben der Rückzahlung von zu viel bezahlten Zinsen und der Anerkennung des negativen Indikators für die zukünftigen Zinsabrechnungen gibt es auch Lösungen, bei denen die Konditionen bestehender Finanzierungen zukünftig deutlich gesenkt werden können und der Kreditaufschlag für die Zukunft rechtssicher festgeschrieben wird. Das heißt, dass der Aufschlag bis zum Ende der Kreditlaufzeit definitiv nicht mehr erhöht werden kann und allfällige „juristische Hintertüren“ etwa in den Banken AGBs geschlossen werden.
Solche vorausschauenden, rechtssicheren Lösungen sind auch deswegen sinnvoll, da nicht auszuschließen ist, dass der Bankensektor auf die für die Banken negativen Urteile letztlich mit einer marktweiten Erhöhung der Kreditaufschläge reagiert. Wir bauen dem schon jetzt vor und verhandeln solche Einigungen, die für den Kunden ein nachhaltiges Ergebnis sicherstellen.
Kostenlose Erstanalyse…
Falls uns die Gemeinden den Schuldennachweis aus dem Rechnungsabschluß 2018 elektronisch übermitteln, geben wir eine erste kostenlose Rückmeldung über mögliche Schadensbeträge, auch für die Zukunft. Zusätzlich kann auch der Leasingnachweis übermittelt werden. Dies gilt auch für die Schulden von mit der Gemeinde verbundene Einheiten.
Die Informationen, ob es Fixzinssätze gibt bzw. ob bei variablen Verzinsungen die Angabe in der Spalte Zinssatz gleich der Aufschlag ist sowie die Angabe des aktuellen Aufschlags, wären für eine effiziente Abwicklung der Erstanalyse sehr hilfreich (gerne gleich handschriftlich im Schuldennachweis und im Scan).
Im Rahmen dieser kostenlosen Erstanalyse teilen wir kurzfristig den Gemeinden mit, ob sie von dem Thema Negativzinsen betroffen sind und wie hoch ein eventueller Gesamtschaden sein könnte. Danach können die Gemeindevertreter eine fundierte Entscheidung über die weiteren Schritte sowie eine mögliche Beauftragung unserer Gesellschaft treffen.
Gerne senden wir den Gemeinden zusätzlich zur Erstanalyse im Bedarfsfall auch ein Angebot inkl. Leistungskatalog sowie eine Aufstellung, welche Unterlagen benötigt werden. Im Auftragsfall sind wir stets an partnerschaftlichen und nachhaltigen Lösungen interessiert.
Gerade mit der kostenlosen Erstanalyse können die Gemeinden ihr Risiko hinsichtlich ihrer rechtlichen Position, des Zeitaufwands für die Zusammenstellung der Unterlagen und etwaiger Kosten deutlich reduzieren.
In der Folge stehen wir auf Wunsch auch für eine laufende Betreuung der Gemeinden im Rahmen unseres Finanzcontrollings für Gemeinden inkl. Ausschreibungsservice zur Verfügung.
Wir sind überzeugt, dass wir hiermit ein attraktives Gesamtpaket für die Gemeinden in Österreich präsentieren können und sind unter support@frc-consult.com gerne erreichbar.
Heinz Hofstaetter ist seit 2016 Geschäftsführer der FRC-Finance & Risk Consult GmbH. Als Betriebswirt mit Abschluss an der Wirtschaftsuniversität Wien und als Bankkaufmann begann er seine berufliche Laufbahn bei KPMG in Frankfurt am Main in den Bereichen Industrie, Anlagenbau, Lebensmittel, Banken und Corporate Finance.
Es folgte der Einstieg in das Bank- und Kapitalmarktgeschäft bei der Bank Austria Investmentbank in Wien. Als langjähriger Prokurist und Vorstand der HYPO NOE im Bereich Finanzierung (Public Finance, Real Estate, Project Finance) mit einer Bilanzsumme von ca. 15 Mrd. und als Geschäftsführer von zwei Investmenthäusern in Österreich beschäftigte er sich intensiv mit den Themen Finanzierung und Kapitalmarktanlagen. Er war unter anderem verantwortlich für ein diversifiziertes Portfolio von Assets under Advisory von 6,5 Mrd. EUR in allen Vermögensklassen.
Darüber hinaus hat Herr Hofstaetter bis 2008 eine nachhaltige Verbriefungsplattform für langfristige Vermögenswerte aufgebaut. Das Setup einer Bewertungsplattform von 2009 bis 2015 für komplexe Finanzinstrumente in Frankfurt am Main rundet seine universelle Ausrichtung ab.