Die EZB zieht ihr Inflationspaket durch...
Waren es im Juli 50 Basispunkte, so erhöht die EZB heute, am 8.9.2022, die Leitzinsen um weitere 75 Basispunkte. Hintergrund dieser Maßnahme ist die aktuelle Inflationsentwicklung.
Die Inflationsrate in Europa (Euroraum) liegt im August bei 9,9% (August 9,1%), Deutschland 10% (7,9%), Österreich 10,5% (9,1%). Im Vergleich liegt die jährliche Inflationsrate in der Schweiz aktuell bei 3,3% (August 3,5%). Hier wirkt die Unabhängigkeit der Schweiz in Hinblick auf Zentralbank und Wirtschaft.
Hoffentlich kommen wir hier nicht von der Inflation zur Rezession. Aus unserer Sicht führt die Zinserhöhung zwar zu einer Eindämmung der Inflation (mit ev. nachgelagerter Wirkung) aber auch zu einer Eindämmung der Wirtschaft (mit ev. vorgezogener Wirkung). Wir werden sehen, was kommt und was so ein Szenario auch für die langfristigen Kapitalmarktzinsen (SWAP-Sätze) bringen wird. Die nächste geldpolitische Sitzung mit Zinsentscheidung der EZB ist für Dezember 2022 angesetzt.
Umso wichtiger sind marktkonforme und günstige variable Aufschläge auf den Euribor. Zusätzlich kann auch ein Teil der Finanzierungen mit einem Fixzinssatz versehen werden. Fix ist - die Zinsen bleiben volatil.
Wir können als FRC die Zinsen zwar nicht beeinflussen, aber unser neues Modul Marktmonitoring unterstützt nicht nur bei Neuausschreibungen.
Wir dürfen nochmals die Definitionen zu den Leitzinsen anführen.
Leitzinssätze: Die verschiedenen Leitzinssätze der Europäischen Zentralbank gestalten sich wie folgt:
Leitzins für das Hauptrefinanzierungsgeschäft - aktuell 1,25%, (davor 0,50%) 1)
Leitzins für die Spitzenrefinanzierungsfazilität - aktuell 1,50%, (davor 0,75%) 2)
Leitzins für die Einlagefazilität - aktuell 0,75%, (davor 0,00%) 3)
EURIBOR - Europäischer Interbankensatz z.B. bis zu 1, 3, 6 oder bis zu 12 Monate. Beim EURIBOR handelt es sich um den Zinssatz für große kurzfristige Kredite in Euro zwischen großen Banken.
Die Swap-Zinssätze, die sich über die SWAP Kurve mit unterschiedlichen Laufzeiten (in der Regel 1 Jahr bis 30 Jahre) ableiten, kommen aus einem Mittelwert zwischen dem Bid- und dem Ask-Satz zu Stande und zeigen z.B. wie hoch der fixe Zinssatz ist, welchen eine Bank zu bezahlen bereit ist, wenn sie im Gegenzug den variablen Zinssatz erhält.
Fußnoten und Quellen
1) Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft: Das ist der "wichtigste" Leitzins und wird häufig als "der" Leitzins bezeichnet. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsbanken Zentralbankgeld gegen notenbankfähige Sicherheiten ab einer Woche Laufzeit (Wochentender) zur Verfügung gestellt.
2) Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurzfristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Sicherheiten Geld von der Europäischen Zentralbank beschaffen.
3) Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zinssatz können Banken überschüssiges Zentralbankguthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eurosystem anlegen.
Quelle: FinanceWiki! der Universität Zürich, Bundesministerium der Finanzen der Republik Deutschland, www.euribor-rates.eu, www.theice.com, FRC - Finance & Risk Consult GmbH
Der vorliegende Artikel spiegelt lediglich die persönliche Meinung des Autors, Heinz Hofstaetter, wider.