Überrascht die EZB sich selbst?
Auch im Dezember 2022 erhöht die EZB sämtliche Leitzinssätze, diesmal um 50 Basispunkte. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Inflationsbekämpfung. Aber - kommt nun das Licht am Ende des Tunnels bzw. wird die Welt wieder planbarer? Die nächsten Monate werden es zeigen. Nachdem die Treibstoffpreise deutlich zurückgegangen sind, bleiben die Energiepreise im Focus. Die EZB geht für das Jahr 2023 von einer Inflation von 6,3% aus, sieht aber ein deutliches Risiko für die Wirtschaft.
Die Inflationsrate in Europa (Eurozone) liegt Ende November bei 10,00% (Deutschland 10,00%, Österreich 10,60%). Im Vergleich liegt die jährliche Inflationsrate in der Schweiz bei 3,00%
Umso wichtiger sind marktkonforme und günstige variable Aufschläge auf den Euribor. Zusätzlich kann auch ein Teil der Finanzierungen mit einem Fixzinssatz versehen werden. Auf der Basis zukünftiger Korrekturen könnte das noch mehr Sinn machen. Fix ist - die Zinsen bleiben volatil. Wir können als FRC die Zinsen zwar nicht beeinflussen, aber unsere Produktmodule im Bereich Finanzierung unterstützen gut - auch bei der Budgeterstellung.
Die nächste Zinsentscheidung der EZB ist für den 2. Februar 2023 angesetzt.
Lesen Sie hier auch bitte nochmals die Definitionen zu den Leitzinsen.
Leitzinssätze: Die verschiedenen Leitzinssätze der Europäischen Zentralbank gestalten sich wie folgt:
Leitzins für das Hauptrefinanzierungsgeschäft - aktuell 2,50%, (davor 2,0%) 1)
Leitzins für die Spitzenrefinanzierungsfazilität - aktuell 2,75%, (davor 2,25%) 2)
Leitzins für die Einlagefazilität - aktuell 2,00% (davor 1,50%) 3)
EURIBOR - Europäischer Interbankensatz z.B. bis zu 1, 3, 6 oder bis zu 12 Monate. Beim EURIBOR handelt es sich um den Zinssatz für große kurzfristige Kredite in Euro zwischen großen Banken.
Die Swap-Zinssätze, die sich über die SWAP Kurve mit unterschiedlichen Laufzeiten (in der Regel 1 Jahr bis 30 Jahre) ableiten, kommen aus einem Mittelwert zwischen dem Bid- und dem Ask-Satz zu Stande und zeigen z.B. wie hoch der fixe Zinssatz ist, welchen eine Bank zu bezahlen bereit ist, wenn sie im Gegenzug den variablen Zinssatz erhält.
Fußnoten und Quellen
1) Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft: Das ist der "wichtigste" Leitzins und wird häufig als "der" Leitzins bezeichnet. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsbanken Zentralbankgeld gegen notenbankfähige Sicherheiten ab einer Woche Laufzeit (Wochentender) zur Verfügung gestellt.
2) Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurzfristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Sicherheiten Geld von der Europäischen Zentralbank beschaffen.
3) Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zinssatz können Banken überschüssiges Zentralbankguthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eurosystem anlegen.
Quelle: FinanceWiki! der Universität Zürich, Bundesministerium der Finanzen der Republik Deutschland, www.euribor-rates.eu, www.theice.com, FRC - Finance & Risk Consult GmbH
Inflationsraten:
Der vorliegende Artikel spiegelt lediglich die persönliche Meinung des Autors, Heinz Hofstaetter, wider.